Neue Anschrift: Neues Haus 4, Hannover

Notar in Hannover

Ihr Notar in Hannover für Beurkundungen und Kaufverträge.

Für alle notariellen Angelegenheiten stehen wir Ihnen als professionelle Berater zur Verfügung. In zentraler Lage in Hannover heißen wir Sie gerne willkommen.

Beurkundung auf EnglischNotarkammer CelleInnenstadt, Neues Haus 4
So läuft es ab

Vom Erstkontakt bis zur Eintragung

Eine Beurkundung wirkt von außen kompliziert — der Ablauf ist aber klar strukturiert. Sie wissen jederzeit, was als Nächstes passiert und wann Sie etwas tun müssen.

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    Termin buchen

    Sie buchen online einen Termin – wählen Sie Ihr Anliegen aus, die verfügbaren Slots sehen Sie direkt. Kein Anruf nötig.

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    Entwurf

    Wir erstellen den Vertrags- oder Urkundenentwurf und senden ihn vorab zur Prüfung an alle Beteiligten.

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    Beurkundung

    Im Termin lesen wir die Urkunde vor und erörtern jede Regelung. Erst danach unterzeichnen Sie.

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    Vollzug

    Wir reichen die Urkunde elektronisch beim Grundbuch, Handelsregister oder Finanzamt ein und koordinieren mit Banken und Behörden.

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    Abschluss

    Mit der Eintragung wird die Urkunde wirksam. Sie erhalten beglaubigte Abschriften und unsere Kostenrechnung.

Online-Beurkundung möglich. GmbH-Gründungen, Anteilsübertragungen und einzelne Beglaubigungen beurkunden wir auf Wunsch auch per Videokonferenz über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer — bundesweit ohne Anreise.

Notar in Hannover-Innenstadt

Hier finden Sie uns

Sie finden das Büro des Notars mitten in der Innenstadt von Hannover. Durch seine zentrale Lage ist das Büro hervorragend an die öffentlichen Verkehrsmittel angebunden.

Notar in Hannover

Notarielle Leistungen im Überblick

Als Notar in der Hannoveraner Innenstadt betreuen wir das gesamte Spektrum notarieller Amtstätigkeit – vom Immobilienkauf über Unternehmensgründungen und Handelsregisteranmeldungen bis hin zu Erbregelungen, Vorsorgevollmachten, Eheverträgen und Beglaubigungen. Nachfolgend ein Überblick über unsere Kernbereiche mit den wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und Ansatzpunkten für Ihre Beratung.

Immobilienkauf, Grundbuch und Vollzug

Der Immobilienkauf ist der häufigste Anlass, aus dem Privatpersonen und Unternehmen einen Notar aufsuchen. Nach § 311b BGB bedarf jeder Vertrag über den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Erbbaurechts der notariellen Beurkundung – erst dadurch entsteht ein wirksamer Anspruch auf Übertragung. In unserer Kanzlei am Emmichplatz begleiten wir sowohl private Immobilienkäufe in Hannover und der Region als auch komplexere Transaktionen wie Bauträgerverträge, Erbbaurechtsverträge, Schenkungen unter Auflage oder Grundstückstauschverträge.

Nach der Beurkundung übernehmen wir den vollständigen grundbuchlichen Vollzug: Anforderung der Vorkaufsrechtsverzichte, Einholung der Genehmigungen (Verwalterzustimmung bei WEG-Kauf, Sanierungs- oder Denkmalschutzgenehmigungen), Fälligkeitsmitteilung an den Käufer, Überwachung der Kaufpreiszahlung und schließlich die Eigentumsumschreibung. Auch Löschungen von Grundschulden nach Darlehensablösung und die Bestellung neuer Finanzierungsgrundschulden gehören zum täglichen Geschäft. Bei Auslandsbezug – etwa nicht in Deutschland ansässigen Käufern oder Verkäufern – beurkunden wir auf Wunsch auch in englischer Sprache.

Unternehmensgründung und Handelsregister

Nahezu jeder Vorgang, den ein Handelsregister nachvollzieht, läuft über einen Notar. Wir gründen GmbHs und UGs – von der Ein-Personen- Standard-GmbH über die GmbH & Co. KG bis zur Aktiengesellschaft – und beurkunden Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Anteilsübertragungen, Verschmelzungen sowie Liquidationsbeschlüsse. Für Startups begleiten wir häufig Beteiligungsrunden mit Finanzierungsdokumentation, Vesting-Regelungen und Gesellschaftervereinbarungen.

Neben der Beurkundung selbst kommt es auf die zügige Anmeldung zum Handelsregister an. Wir reichen die Anmeldungen elektronisch beim Registergericht Hannover ein, überwachen den Eintragungsstand und klären Rückfragen des Rechtspflegers direkt – so verkürzt sich die Zeit bis zur Eintragung typischerweise auf wenige Werktage. Bei internationalen Beteiligten beurkunden wir auf Wunsch auch in englischer Sprache; eine Übersetzung des Vertragswerks stellen wir über bewährte Übersetzerinnen und Übersetzer bereit.

Erben, Vererben und Nachlassregelung

Wer erbt was, wer haftet für Schulden, wer bekommt die Immobilie: Ohne klare Nachlassregelung entscheidet das gesetzliche Erbrecht – oft gegen den Willen des Erblassers. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag stellt sicher, dass Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen übergeht. Wir beraten zu Pflichtteilsansprüchen, Enterbung, Vermächtnissen, Testamentsvollstreckung und der Absicherung des überlebenden Ehegatten (Berliner Testament, Ehegattentestament mit Wiederverheiratungsklausel, Nießbrauchsregelungen).

Nach dem Erbfall benötigen die Erben in vielen Fällen einen Erbschein, um über Bankguthaben oder Grundbesitz verfügen zu können. Wir nehmen den Erbscheinsantrag auf, klären mit dem Nachlassgericht den weiteren Ablauf und begleiten die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften durch notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag – ein Weg, der oft günstiger und schneller ist als ein Teilungsversteigerungsverfahren. Auch die vorweggenommene Erbfolge – die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten unter Nutzung der Schenkungsteuer-Freibeträge – ist ein zentrales Beratungsthema.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung

Wer durch Unfall, Krankheit oder Alter geschäfts- oder einwilligungsunfähig wird, kann nicht mehr selbst handeln. Ohne Vollmacht bestimmt dann das Betreuungsgericht einen fremden Betreuer – selbst dann, wenn Ehegatte oder Kinder bereitstehen. Eine notarielle Vorsorgevollmacht verhindert dies: Sie bestimmt eine Person Ihres Vertrauens, die im Ernstfall Ihre Angelegenheiten regelt – von der Bankverbindung bis zur Wohnungsauflösung.

Wir beurkunden Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Betreuungsverfügungen und beraten zur Ausgestaltung: Reichweite, Widerruflichkeit, Kontrollmechanismen, Vertretungsbefugnis für Immobiliengeschäfte (letztere erfordert notarielle Beurkundung, einfache Schriftform genügt hier nicht). Die Patientenverfügung – Festlegungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen – ergänzt die Vollmacht und kann gleichzeitig aufgenommen werden. Notariell errichtete Vollmachten haben den Vorteil, dass sie auch gegenüber Banken und Grundbuchämtern akzeptiert werden, wo private Schriftstücke oft zurückgewiesen werden.

Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das ist für viele Paare passend, für andere – insbesondere Unternehmer, Doppelverdiener mit stark unterschiedlichen Einkommen oder Zweitehen mit Kindern aus früherer Verbindung – kann eine individuelle Regelung sinnvoller sein. Wir beurkunden Eheverträge zur Modifikation des Güterstands (Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft), zur Regelung des Versorgungsausgleichs und zu Unterhaltsfragen für den Trennungs- oder Scheidungsfall.

Steht bereits eine Scheidung im Raum, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung die gerichtliche Auseinandersetzung verkürzen und Kosten sparen – etwa durch einvernehmliche Regelung von Zugewinnausgleich, Immobilienübertragung, Ehegattenunterhalt und Umgangsregelungen. Auch die Regelung eines gemeinsamen Grundstücks im Vorfeld der Ehe (Erwerb zu ungleichen Anteilen, Rückübertragungsklausel) gehört in unser Beratungsfeld. Alle Beurkundungen erfolgen nach eingehendem Vorgespräch, in dem wir Wirkungen und Alternativen verständlich erläutern.

Notarkosten: transparent und gesetzlich festgelegt

Notarkosten sind in Deutschland nicht verhandelbar. Sie ergeben sich zwingend aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und richten sich in der Regel nach dem Geschäftswert – also dem wirtschaftlichen Wert des beurkundeten Vorgangs. Bei einem Immobilienkauf ist das der Kaufpreis, bei einer GmbH-Gründung das Stammkapital, bei einem Testament das Vermögen des Erblassers. Diese gesetzliche Bindung bedeutet: Jeder Notar in Deutschland berechnet für denselben Vorgang denselben Betrag. Wer Angebote vergleicht, vergleicht ausschließlich Service und Erreichbarkeit.

Für die häufigsten Vorgänge stellen wir einen Notarkostenrechner zur Verfügung, mit dem Sie Ihre voraussichtlichen Kosten innerhalb weniger Sekunden ermitteln können – ohne Anruf, ohne Angebotsanfrage. Für die Kostenberechnung komplexer Immobilien- und Gesellschaftsvorgänge erhalten Sie im Vorfeld der Beurkundung eine detaillierte Kostennote, sodass Sie vor Vertragsunterzeichnung Planungssicherheit haben.

Sie finden Ihr Anliegen hier nicht ausdrücklich erwähnt? Wir betreuen das vollständige Spektrum notarieller Amtstätigkeit. Kontaktieren Sie uns – wir prüfen Ihren Fall und schlagen den passenden Weg vor.