Immobilienkauf, Grundbuch und Vollzug
Der Immobilienkauf ist der häufigste Anlass, aus dem Privatpersonen und Unternehmen einen Notar aufsuchen. Nach § 311b BGB bedarf jeder Vertrag über den Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Erbbaurechts der notariellen Beurkundung – erst dadurch entsteht ein wirksamer Anspruch auf Übertragung. In unserer Kanzlei am Emmichplatz begleiten wir sowohl private Immobilienkäufe in Hannover und der Region als auch komplexere Transaktionen wie Bauträgerverträge, Erbbaurechtsverträge, Schenkungen unter Auflage oder Grundstückstauschverträge.
Nach der Beurkundung übernehmen wir den vollständigen grundbuchlichen Vollzug: Anforderung der Vorkaufsrechtsverzichte, Einholung der Genehmigungen (Verwalterzustimmung bei WEG-Kauf, Sanierungs- oder Denkmalschutzgenehmigungen), Fälligkeitsmitteilung an den Käufer, Überwachung der Kaufpreiszahlung und schließlich die Eigentumsumschreibung. Auch Löschungen von Grundschulden nach Darlehensablösung und die Bestellung neuer Finanzierungsgrundschulden gehören zum täglichen Geschäft. Bei Auslandsbezug – etwa nicht in Deutschland ansässigen Käufern oder Verkäufern – beurkunden wir auf Wunsch auch in englischer Sprache.