Neue Anschrift: Neues Haus 4, Hannover

General- und Vorsorgevollmacht in Hannover – beim Notar erstellen

Mit einer notariellen Vorsorgevollmacht selbstbestimmt vorsorgen und gerichtliche Betreuung vermeiden. Notar Rink in Hannover beurkundet rechtssicher – auch bei Hausbesuchen.

Eine General- und Vorsorgevollmacht ist eine der wichtigsten Vorsorgeentscheidungen, die Sie zu Lebzeiten treffen können. Mit ihr bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln darf, wenn Sie es krankheits- oder altersbedingt nicht mehr können – statt das Betreuungsgericht entscheiden zu lassen.

Eine General- und Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht für nahezu alle Angelegenheiten, für die man überhaupt eine Vollmacht erteilen kann. Sie bündelt die sofort wirksame Generalvollmacht mit der gezielten Absicherung für den Vorsorgefall.

Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist

Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine fortschreitende Demenz – die Geschäftsfähigkeit kann in jedem Alter und sehr plötzlich enden. Ohne Vollmacht greift dann das gesetzliche Betreuungsrecht: Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer, der Sie in den notwendigen Bereichen vertritt.

Auch wenn Sie verheiratet sind oder volljährige Kinder haben, dürfen diese ohne Vollmacht nicht automatisch für Sie entscheiden. Das seit 2023 geltende Ehegatten-Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB) hilft nur eingeschränkt:

Ehegatten-Notvertretungsrecht ist kein Ersatz

Es gilt nur für Gesundheitsangelegenheiten, ist auf sechs Monate befristet und greift nicht für unverheiratete Paare. Bank- und Vermögensangelegenheiten, Wohnungsfragen, Verträge mit Behörden oder die Vertretung im Grundbuch – all das ist davon nicht erfasst.

Was die Vollmacht abdeckt

Eine umfassende notarielle General- und Vorsorgevollmacht regelt typischerweise:

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Beides verfolgt unterschiedliche Ziele:

  • Vorsorgevollmacht: Sie bestimmen selbst eine Vertrauensperson – das Betreuungsgericht muss nicht eingeschaltet werden.
  • Betreuungsverfügung: Falls dennoch ein Betreuer bestellt wird, geben Sie damit Wünsche zur Person des Betreuers vor. Das Gericht ist hieran weitgehend gebunden.

In der Regel ist die Vorsorgevollmacht das stärkere Instrument. Eine Betreuungsverfügung kann zusätzlich für Notfälle aufgenommen werden, in denen die Vollmacht ausnahmsweise nicht ausreicht.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – das Zusammenspiel

Beide Dokumente arbeiten Hand in Hand:

  • Die Vorsorgevollmacht regelt, wer im Ernstfall für Sie entscheiden darf.
  • Die Patientenverfügung regelt, was medizinisch entschieden werden soll – etwa zu lebensverlängernden Maßnahmen, künstlicher Ernährung oder Schmerztherapie.

Wir empfehlen, beide Urkunden gleichzeitig zu errichten. So vermeiden Sie inhaltliche Widersprüche und Ihre Bevollmächtigten haben einen klaren Handlungsrahmen.

Mehr zur Patientenverfügung →

Notarielle Beurkundung statt einfacher Schriftform

Auch eine privatschriftliche Vollmacht ist grundsätzlich gültig. In der Praxis stößt sie aber schnell an Grenzen:

Privatschriftliche Vollmacht reicht nicht überall
  • Grundbuch: Jede Eintragung oder Löschung verlangt eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht.
  • Handelsregister: Anmeldungen sind nur in notarieller Form zulässig.
  • Banken: Viele Kreditinstitute akzeptieren nur ihre eigenen Bankvollmachten oder eine notarielle Vollmacht.
  • Aufenthaltsbestimmung und freiheitsentziehende Maßnahmen: Hier ist die Schriftform mit Bezug auf die konkreten Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben.

Mit der notariellen Form vermeiden Sie, dass Ihre Bevollmächtigten im Ernstfall vor verschlossenen Türen stehen.

So läuft die Beurkundung bei uns ab

1

Erstkontakt und Termin

Sie melden sich telefonisch oder online. Wir senden Ihnen einen Fragebogen zur Erfassung Ihrer Wünsche und vereinbaren einen Beurkundungstermin in unserem Büro – auf Wunsch auch als Hausbesuch.

2

Vorbereitung des Entwurfs

Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir einen individuellen Entwurf. Sie erhalten ihn vorab zur Prüfung und können in Ruhe Fragen stellen.

3

Beurkundungstermin

Im Termin lesen wir die Urkunde mit Ihnen vollständig durch und besprechen jeden einzelnen Punkt. Erst danach unterzeichnen Sie. Dauer: ca. 45 bis 60 Minuten.

4

Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister

Auf Wunsch melden wir die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer an. So findet das Betreuungsgericht im Ernstfall sofort die richtige Information.

5

Übergabe der Urkunden

Sie erhalten Ausfertigungen zur Aushändigung an Ihre Bevollmächtigten. Das Original bleibt sicher in unserer Aktenverwahrung.

Wer sollte bevollmächtigt werden?

Die Auswahl der Bevollmächtigten ist die wichtigste Entscheidung – Vertrauen wiegt schwerer als juristische Feinheiten. Sinnvolle Überlegungen:

  • Eine oder mehrere Personen? Mehrere Bevollmächtigte schaffen Redundanz, müssen aber eindeutig allein- oder gemeinschaftlich vertretungsbefugt sein.
  • Erteilung von Untervollmachten? In der Regel sinnvoll, damit der Bevollmächtigte z. B. einen Steuerberater oder Anwalt einschalten kann.
  • Insichgeschäfte (§ 181 BGB)? Im familiären Bereich häufig praktikabel – etwa damit der bevollmächtigte Ehegatte ein gemeinsames Konto auflösen kann. Sollte aber bewusst entschieden werden.

Erteilen Sie eine Vollmacht nur Personen, denen Sie wirklich vertrauen. Eine General- und Vorsorgevollmacht ist ein sehr starkes Instrument – im Guten wie im Schlechten. Die Auswahl der Person ist wichtiger als jede juristische Feinabstimmung.

Hausbesuche, wenn Sie nicht zu uns kommen können

Ist es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, in unser Büro zu kommen, beurkunden wir die Vollmacht bei Ihnen zu Hause, im Krankenhaus oder im Pflegeheim – innerhalb des Amtsbereichs Hannover. Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an, damit wir kurzfristig einen Termin organisieren können.

Mehr zu Hausbesuchen →

Was kostet die Beurkundung?

Die Notarkosten richten sich nach dem GNotKG und sind bundeseinheitlich. Maßgeblich ist der halbe Wert Ihres Vermögens als Geschäftswert (gedeckelt auf 1 Mio. € Geschäftswert):

VermögenGeschäftswert (50 %)BeurkundungsgebührGesamt ca. (zzgl. MwSt.)
50.000 €25.000 €115 €ca. 145 €
100.000 €50.000 €165 €ca. 200 €
250.000 €125.000 €300 €ca. 360 €
500.000 €250.000 €535 €ca. 640 €
1.000.000 €500.000 €935 €ca. 1.115 €

Hinzu kommen geringe Auslagen (Schreibauslagen, Postgebühren) sowie auf Wunsch die Anmeldung beim Zentralen Vorsorgeregister (derzeit 18,50 €). Eine Patientenverfügung kann in derselben Beurkundung kostengünstig mit erstellt werden.

Neues Haus 4, 30175 Hannover

Innenstadt – nahe Hauptbahnhof

Amtsbereich Hannover

inkl. Langenhagen, Garbsen, Seelze, Laatzen

Deutsch & Englisch

Beurkundung in englischer Sprache

Häufig gemeinsam beurkundet

Erfahrungsgemäß bündeln viele Mandantinnen und Mandanten ihre Vorsorge in einem einzigen Termin:

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie alles in einem Termin erledigen möchten – das spart Zeit und Kosten und sichert eine in sich stimmige Vorsorge.

Häufige gestellte Fragen