Aktive Sterbehilfe können Sie auch in einer Patientenverfügung nicht wirksam fordern.
Wichtig
Praxistipp
Ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?
Achtung
Patientenverfügungen bedürfen keiner besonderen Form. Wir stellen aber immer wieder fest, dass es den meisten Menschen schwerfällt, ihren Behandlungswünschen schriftlich Ausdruck zu verleihen und entwerfen Ihnen daher selbstverständlich gern eine Patientenverfügung. Durch die notarielle Beurkundung wird überdies bezeugt, dass Sie sich mit dem Inhalt der Verfügung auseinandergesetzt haben und bei klarem Verstand waren, als sie sie unterzeichnet haben.
