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GmbH gründen in Hannover – Notar Daniel Rink

Notar Rink in Hannover beurkundet Ihren Gesellschaftsvertrag, meldet zum Handelsregister an und begleitet die GmbH-Gründung. Jetzt Termin buchen.

Die GmbH ist die mit Abstand beliebteste Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Sie verbindet Haftungsbeschränkung, klare gesellschaftsrechtliche Strukturen und hohe Akzeptanz bei Banken, Geschäftspartnern und Investoren. Eine GmbH zu gründen ist allerdings kein Selbstläufer: Vom Gesellschaftsvertrag über die Beurkundung bis zur Eintragung im Handelsregister gibt es zahlreiche rechtliche und steuerliche Weichenstellungen, die später nur schwer korrigiert werden können.

Notar Rink begleitet Sie durch den gesamten Gründungsprozess in Hannover – von der ersten Beratung zum passenden Gesellschaftsvertrag bis zur Eintragung der GmbH im Handelsregister.

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Übermitteln Sie uns die Eckdaten Ihrer GmbH-Gründung über das digitale Gründungsformular – so können wir Satzungsentwurf und Beurkundung schneller vorbereiten.

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Warum eine GmbH-Gründung notariell beurkundet werden muss

Der Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt) muss nach § 2 GmbHG zwingend notariell beurkundet werden. Ohne Beurkundung ist die Gründung nichtig – die GmbH entsteht nicht, und die Gründer haften für getätigte Geschäfte persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

Eine privatschriftliche Satzung oder ein „GmbH-Vertrag aus dem Internet" reicht nicht aus – die GmbH entsteht ohne Beurkundung nicht.

Auch die anschließende Anmeldung zum Handelsregister muss von allen Geschäftsführern unterschrieben und die Unterschriften notariell beglaubigt werden. Erst mit der Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Hannover entsteht die GmbH als juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Vor der Eintragung im Handelsregister besteht eine sogenannte Vor-GmbH. In dieser Phase haften die Geschäftsführer persönlich für Geschäfte, die im Namen der GmbH abgeschlossen werden – die Haftungsbeschränkung greift erst mit Eintragung.

Was ist eine GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der ausschließlich das Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten der GmbH haftet. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist – abgesehen von Ausnahmefällen wie der Durchgriffshaftung – ausgeschlossen.

Die GmbH benötigt ein Stammkapital von mindestens 25.000 €. Die Gesellschafter verpflichten sich zur Aufbringung dieses Kapitals durch Übernahme von Geschäftsanteilen.

Bareinlage und Sacheinlage

Die Einlagen können erbracht werden:

  • In Geld (Bareinlage) – einfachster und schnellster Weg
  • Durch Übertragung anderer Vermögensgegenstände (Sacheinlage) – etwa Maschinen, Forderungen, Fahrzeuge oder ein bestehendes Einzelunternehmen

Sind im Gesellschaftsvertrag Bareinlagen vorgesehen, können sie ausschließlich in Geld geleistet werden – die Einlage anderer Gegenstände reicht dann nicht aus.

Bei Bareinlagen genügt die Einzahlung der Hälfte (12.500 €) zur Anmeldung – Sacheinlagen müssen jedoch vollständig erbracht sein.

Verdeckte Sacheinlage – ein gefährlicher Fallstrick

Die Geldeinlagepflicht darf nicht dadurch umgangen werden, dass der Gesellschafter zwar Geld einzahlt, sich im Gegenzug aber von der Gesellschaft etwas „abkaufen" lässt. Das nennt man verdeckte Sacheinlage: Der Gesellschafter haftet weiterhin auf seine Einlage, und es drohen straf- und zivilrechtliche Konsequenzen.

Keine verdeckte Sachgründung und keine Rückgewähr der Einlage erlaubt

Was gehört in den Gesellschaftsvertrag?

Ein vollständiger GmbH-Gesellschaftsvertrag regelt deutlich mehr als die gesetzlichen Mindestangaben. Notar Rink stimmt mit Ihnen die für Ihre Situation passenden Regelungen ab:

Firma und Sitz Die Firma muss zur Kennzeichnung geeignet, nicht irreführend und vom Handelsregister Hannover akzeptiert sein. Sie muss den Zusatz „GmbH" oder „Gesellschaft mit beschränkter Haftung" enthalten. Der Sitz bestimmt das zuständige Registergericht.

Unternehmensgegenstand Der Gegenstand muss präzise und individuell formuliert sein. Allzu allgemeine Formulierungen („Handel mit Waren aller Art") akzeptiert das Registergericht nicht.

Stammkapital und Geschäftsanteile Höhe des Stammkapitals, Aufteilung in Geschäftsanteile und Übernahme durch die einzelnen Gesellschafter werden festgelegt. Je nach Gestaltungswunsch können auch Anteile mit unterschiedlichen Rechten (z. B. Stimmrechtsausschluss, Vorzugsdividende) geschaffen werden.

Vertretungsregelung der Geschäftsführung Einzel- oder Gesamtvertretung, Befreiung von § 181 BGB, Möglichkeit der Erteilung von Prokura.

Gesellschafterversammlung und Mehrheitserfordernisse Welche Beschlüsse erfordern einfache, qualifizierte oder einstimmige Mehrheit? Wie wird zur Versammlung geladen?

Vinkulierung und Andienungsrechte Sollen Geschäftsanteile nur mit Zustimmung der Mitgesellschafter übertragen werden dürfen? Bestehen Vorkaufs- oder Andienungsrechte?

Einziehungs- und Abfindungsregelungen Was passiert beim Tod eines Gesellschafters, bei Insolvenz oder bei Pfändung von Geschäftsanteilen?

Standardsatzungen aus dem Internet enthalten regelmäßig keine oder nur unzureichende Regelungen zu Vinkulierung, Einziehung und Nachfolge. Diese Lücken werden im Streitfall oder beim Ausscheiden eines Gesellschafters teuer – eine maßgeschneiderte Satzung lohnt sich.

Musterprotokoll oder individuelle Satzung?

Für einfache Gründungen sieht § 2 Abs. 1a GmbHG ein gesetzliches Musterprotokoll vor. Es kann verwendet werden, wenn:

  • die GmbH von höchstens drei Gesellschaftern gegründet wird,
  • nur ein Geschäftsführer bestellt wird,
  • keine besonderen Regelungen zu Vinkulierung, Einziehung oder Nachfolge gewünscht sind.

Das Musterprotokoll spart Notarkosten, ist aber nicht abänderbar. Sobald Sie individuelle Regelungen wünschen – etwa zu Stimmrechten, Vorzugsdividenden, Wettbewerbsverboten oder zur Holdingstruktur – ist die individuelle Satzung erforderlich.

Online-Gründung der GmbH per Videokonferenz

Seit 1. August 2022 ist die GmbH-Gründung online per Videokonferenz möglich (§ 2 Abs. 3 GmbHG). Die Beurkundung erfolgt nicht in der Kanzlei, sondern über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer. Notar Rink bietet die Online-Gründung in Hannover an.

Voraussetzungen für die Online-Gründung:

  • Personalausweis (oder eAT-Karte) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
  • NFC-fähiges Smartphone oder externes Lesegerät
  • Aktuelle AusweisApp (kostenlos vom Bund bereitgestellt)
  • Stabile Internetverbindung mit Kamera und Mikrofon

Was geht online, was nicht?

  • ✅ Bargründung einer GmbH (auch Einmann- und Mehrpersonen-Gründung)
  • ✅ Bestellung der Geschäftsführer
  • ✅ Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung
  • ❌ Sachgründungen (müssen weiterhin in Präsenz erfolgen)
  • ❌ Beteiligung von Bevollmächtigten ohne eID
Die Online-Beurkundung ist rechtlich vollwertig und wird vom Handelsregister Hannover akzeptiert. Sie eignet sich besonders für Gründer, die nicht in Hannover ansässig sind oder zeitlich gebunden sind. Die Gebühren entsprechen denen der Präsenzbeurkundung.

Vorratsgesellschaft als schnelle Alternative

Wer kurzfristig eine GmbH benötigt – etwa weil eine Ausschreibung, ein Kreditvertrag oder ein Großauftrag eine bestehende GmbH voraussetzt – kann eine Vorratsgesellschaft erwerben. Das ist eine bereits im Handelsregister eingetragene, aber operativ noch nicht tätige GmbH mit voll eingezahltem Stammkapital.

Vorteile:

  • Sofortige Verfügbarkeit (1–3 Tage statt 1–3 Wochen)
  • Stammkapital ist nachweislich vorhanden
  • Keine Wartezeit auf Handelsregistereintragung

Ablauf bei Notar Rink:

  1. Notarielle Übertragung der Geschäftsanteile vom bisherigen Inhaber auf den Erwerber
  2. Notarielle Satzungsänderung: Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand werden angepasst
  3. Bestellung der neuen Geschäftsführer
  4. Anmeldung sämtlicher Änderungen zum Handelsregister Hannover
Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft gilt rechtlich als wirtschaftliche Neugründung – die Geschäftsführer müssen erneut versichern, dass das Stammkapital vorhanden und nicht durch Verbindlichkeiten aufgezehrt ist.

Sachgründung und Sachgründungsbericht

Bei einer Sachgründung wird das Stammkapital ganz oder teilweise nicht in Geld, sondern durch Übertragung anderer Vermögenswerte aufgebracht – zum Beispiel:

  • Maschinen, Fahrzeuge, Warenbestände
  • Immobilien
  • Forderungen gegen Dritte
  • Ein bestehendes Einzelunternehmen oder Geschäftsbereiche
  • Patente, Marken, Software

Der Gesellschaftsvertrag muss die Sacheinlage präzise bezeichnen, ihren Wert ausweisen und festlegen, welcher Geschäftsanteil dadurch gedeckt wird. Zusätzlich ist ein Sachgründungsbericht zu erstellen, in dem die Werthaltigkeit nachvollziehbar dargestellt und durch Unterlagen (Gutachten, Kaufverträge, Bilanzen) belegt wird.

Die Sacheinlage muss vor Anmeldung zum Handelsregister vollständig erbracht sein – eine Halbeinzahlung wie bei der Bargründung ist nicht zulässig.

Erreicht der Wert der Sacheinlage nicht den Nennbetrag des übernommenen Geschäftsanteils, haftet der Gesellschafter in Höhe der Differenz mit Geld nach (Differenzhaftung, § 9 GmbHG).

Geschäftsführung und Vertretung der GmbH

Die GmbH wird durch ihre Geschäftsführer vertreten – nicht durch die Gesellschafter. Jede GmbH benötigt mindestens einen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer kann zugleich Gesellschafter sein, das ist aber nicht zwingend.

Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Bei der Bestellung wird festgelegt:

  • ob er die Gesellschaft einzeln oder nur gemeinsam mit anderen Geschäftsführern oder einem Prokuristen vertritt
  • ob er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist (Insichgeschäft, Mehrvertretung)

Geschäftsführer einer GmbH können nur Personen werden, die bestimmte Voraussetzungen aus § 6 GmbHG erfüllen: Sie dürfen keinem Berufsverbot unterliegen und nicht wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte (z. B. Insolvenzverschleppung, Bankrott, Betrug, Subventionsbetrug) verurteilt sein. Falsche Angaben in der Handelsregisteranmeldung sind strafbar.

Der Ablauf der GmbH-Gründung in Hannover

1

Vorgespräch und Konzept

In einem Vorgespräch klären wir gemeinsam: Wer sind die Gesellschafter, wie hoch ist das Stammkapital, welche Branche, welche Vertretungsregelung, welche besonderen Wünsche bestehen (Vinkulierung, Wettbewerbsverbot, Holding-Struktur)? Auf Basis dieser Eckdaten schlagen wir einen Satzungstyp vor – Musterprotokoll oder individuelle Satzung.

2

Satzungsentwurf und Vorprüfung

Notar Rink erstellt den Entwurf des Gesellschaftsvertrags und stimmt ihn mit Ihnen ab. Auf Wunsch klären wir die Zulässigkeit der Firma vorab mit der IHK Hannover und dem Handelsregister – das vermeidet spätere Rückfragen oder Eintragungshindernisse.

3

Beurkundungstermin

Alle Gesellschafter erscheinen persönlich (oder lassen sich notariell bevollmächtigen). Der Notar liest den Gesellschaftsvertrag vollständig vor, erläutert die rechtlichen Folgen und beurkundet den Vertrag. Im selben Termin werden in der Regel auch der oder die Geschäftsführer bestellt.

4

Einzahlung des Stammkapitals

Nach der Beurkundung wird ein Geschäftskonto auf den Namen der „GmbH in Gründung" eröffnet. Die Gesellschafter zahlen ihre Einlagen ein – bei Bareinlagen mindestens die Hälfte (12.500 €), bei Sacheinlagen vollständig. Ein Kontoauszug dient später als Nachweis gegenüber dem Handelsregister.

5

Handelsregisteranmeldung

Alle Geschäftsführer unterzeichnen die Handelsregisteranmeldung in unserer Kanzlei – die Unterschriften werden notariell beglaubigt. Notar Rink reicht die Anmeldung elektronisch beim Amtsgericht Hannover (Handelsregister) ein, zusammen mit Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Geschäftsführerbestellung.

6

Eintragung im Handelsregister

Das Handelsregister Hannover prüft die Unterlagen und trägt die GmbH ein. In der Regel dauert dies 1 bis 3 Wochen. Mit der Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person; ab diesem Zeitpunkt greift die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.

7

Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung

Die GmbH meldet das Gewerbe bei der Stadt Hannover an. Anschließend erfolgt die steuerliche Erfassung beim Finanzamt Hannover-Mitte (oder dem zuständigen Sitz-Finanzamt). Die GmbH erhält eine Steuernummer und kann am Geschäftsverkehr teilnehmen.

Was kostet die GmbH-Gründung in Hannover?

Berechnen Sie die voraussichtlichen Notarkosten Ihrer GmbH-Gründung direkt – Stammkapital, Satzungstyp und Gesellschafterzahl wählen, die Aufschlüsselung erscheint sofort.

Gesellschaftsform

Stammkapital

25.000500.000

Anzahl Gesellschafter

Satzung

Kostenrechnung Beurkundung

Beurkundung Satzung + GF-BestellungKV 21100 · 2,0 · GW 60.000 € (§ 35 Abs. 1)
384,00 €
VollzugsgebührKV 22113 · 0,5 · GW 60.000 €
96,00 €
Auslagen (Dokumente, Post)KV 32001, 32005
25,00 €
zzgl. 19 % MwSt.
95,95 €
Elektronisches UrkundenarchivKV 32015 (ohne MwSt.)
4,50 €
Beurkundung gesamt
605,45 €

Kostenrechnung Handelsregisteranmeldung

HandelsregisteranmeldungKV 24102 · 0,5 · GW 30.000 €
62,50 €
Elektronischer Vollzug + XML-StrukturdatenKV 22114 · 0,2
25,00 €
BetreuungsgebührKV 22200 · 0,5
62,50 €
Auslagen (Dokumente, Post)KV 32000, 32002, 32005
31,00 €
zzgl. 19 % MwSt.
34,39 €
Elektronisches UrkundenarchivKV 32015 (ohne MwSt.)
4,50 €
HR-Anmeldung gesamt
219,89 €

Summe Notarkosten (brutto)

825,34 €

Handelsregister Gericht

Eintragungsgebühr AmtsgerichtGerichtsgebühr · keine MwSt.
300,00 €

Gesamte Gründungskosten

Näherungswerte · ohne Gewähr · konkrete Berechnung im Einzelfall

1.125,34 €

Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit identisch festgelegt. Bemessungsgrundlage ist das Stammkapital der GmbH – mindestens jedoch ein Geschäftswert von 30.000 € (§ 105 GNotKG).

Notarkosten nach Gründungsvariante

GründungsvarianteStammkapitalNotarkosten nettozzgl. 19 % MwSt.Notarkosten brutto
Einmann-GmbH (individuelle Satzung)25.000 €ca. 700 €ca. 133 €ca. 833 €
Mehrpersonen-GmbH (individuelle Satzung)25.000 €ca. 850 €ca. 162 €ca. 1.012 €
GmbH mit Musterprotokoll (bis 3 Gesellschafter)25.000 €ca. 350 €ca. 67 €ca. 417 €
Einmann-GmbH (individuelle Satzung)50.000 €ca. 950 €ca. 181 €ca. 1.131 €
Einmann-GmbH (individuelle Satzung)100.000 €ca. 1.350 €ca. 257 €ca. 1.607 €

Zzgl. Handelsregistergebühren des Amtsgerichts Hannover (ca. 150 € für die Eintragung). Alle Angaben ca.-Werte, abhängig vom konkreten Sachverhalt.

Einzelpositionen der Notargebühr

PositionGNotKGGebührensatz
Beurkundungsverfahren (Satzungsfeststellung)KV 211002,0
Beurkundungsverfahren (Geschäftsführerbestellung)KV 212001,0
VollzugsgebührKV 221100,5
Handelsregisteranmeldung (Beglaubigung)KV 21201 Nr. 50,5
Elektronischer Vollzug, XML-StrukturdatenKV 221140,3
Nebenkosten (Auslagen, Post, Beglaubigungen)KV 32001 ff.pauschal
Die Notarkosten der GmbH-Gründung sind als Betriebsausgabe in voller Höhe steuerlich absetzbar. Die enthaltene Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abzugsfähig, sobald die GmbH umsatzsteuerlich erfasst ist.

Typische Fallstricke bei der GmbH-Gründung

Aus unserer Praxis als Notar in Hannover sehen wir immer wieder die gleichen Fehler – manche werden erst Jahre später schmerzhaft sichtbar:

Verdeckte Sacheinlage Der Gesellschafter zahlt Geld ein und „verkauft" der GmbH kurz darauf seinen Pkw, sein Inventar oder seine Forderungen. Folge: Die Geldeinlagepflicht ist nicht erfüllt, der Gesellschafter haftet weiterhin – mitunter auch strafrechtlich.

Unklarer Unternehmensgegenstand Formulierungen wie „Handel mit Waren aller Art" oder „alle gesetzlich zulässigen Geschäfte" werden vom Handelsregister Hannover regelmäßig zurückgewiesen. Eine präzise Beschreibung der Tätigkeit ist erforderlich.

Firma nicht mit IHK abgestimmt Verwechselbare oder irreführende Firmen werden nicht eingetragen. Eine Vorabprüfung bei der IHK Hannover und dem Handelsregister vermeidet teure Schleifen.

Fehlende Befreiung von § 181 BGB bei Einmann-GmbH Ohne Befreiung kann der Geschäftsführer-Gesellschafter weder Verträge zwischen sich und „seiner" GmbH schließen noch konzerninterne Geschäfte abwickeln. Eine nachträgliche Befreiung erfordert Satzungsänderung und Notartermin.

Geschäfte vor Eintragung im Handelsregister Wer im Namen der „GmbH in Gründung" Verträge schließt, geht persönlich ins Risiko. Bis zur Eintragung haften die Geschäftsführer persönlich und unbeschränkt.

Keine Regelung für Tod oder Ausscheiden eines Gesellschafters Fehlt eine Nachfolge- oder Einziehungsklausel, kann beim Tod eines Gesellschafters die Erbengemeinschaft als ungewollter Mitgesellschafter in die GmbH einrücken – mit Stimmrechten und Anspruch auf Gewinnbeteiligung.

GmbH oder UG – was passt zu mir?

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine GmbH-Variante mit reduziertem Mindeststammkapital von nur 1 €. Sie eignet sich für Gründer mit geringem Kapitalbedarf, hat aber Nachteile:

MerkmalGmbHUG (haftungsbeschränkt)
Mindeststammkapital25.000 €1 €
Mindesteinzahlung12.500 €volle Einlage
Thesaurierungspflichtnein25 % des Jahresgewinns
Sacheinlagen zulässigjanein
Akzeptanz bei Banken/Geschäftspartnernhocheingeschränkt
Notarkostennach StammkapitalMindestgeschäftswert

Sobald die UG genug Kapital angesammelt hat, kann sie durch Kapitalerhöhung in eine GmbH umfirmiert werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite zur UG (haftungsbeschränkt).

Holding-Struktur: GmbH als Mutter weiterer Gesellschaften

Viele Gründer entscheiden sich heute bewusst für eine zweistöckige Struktur: Eine Mutter-GmbH (Holding) hält die Anteile an einer oder mehreren operativen Tochter-GmbHs. Vorteile:

  • Steuerliche Begünstigung von Beteiligungsverkäufen nach § 8b KStG: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Tochteranteilen sind zu 95 % körperschaftsteuerfrei.
  • Trennung von Haftungsrisiken zwischen operativem Geschäft und Vermögensverwaltung.
  • Flexibilität bei späterem Verkauf einzelner Geschäftsbereiche.

Eine Holding-Gründung sollte vor Aufnahme der operativen Tätigkeit erfolgen, da spätere Umstrukturierungen (Anteilstausch, Einbringung) deutlich aufwendiger und teurer sind.

Rechtsformenvergleich: GmbH gegen die Alternativen

Welche Rechtsform passt zu Ihrem Vorhaben? Die GmbH ist der Standard für Gründungen mit überschaubarem Risiko und Wachstumsambitionen, aber nicht immer die richtige Wahl. Ein nüchterner Vergleich:

MerkmalEinzelunternehmenGbRUGGmbHGmbH & Co. KGAG
Mindestkapital1 €25.000 €25.000 € (Komplementär-GmbH)50.000 €
Persönliche Haftungunbeschränktunbeschränkt gesamtschuldnerischbeschränktbeschränktKommanditisten beschränktbeschränkt
Notarielle Gründungneinneinjajajaja
Buchführungspflichtabhängig von Größeabhängig von Größedoppelte Buchführungdoppelte Buchführungdoppelte Buchführungdoppelte Buchführung
SteuerbelastungESt + GewStESt + GewStKSt + GewStKSt + GewSttransparent (Einkünfte der KG-Gesellschafter)KSt + GewSt
Eignung Gründer-Solojajajaseltenernein
Eignung Wachstum / Investorenneinneineingeschränktsehr gutsehr gutbörsenfähig
Übertragbarkeit der Anteileerschwertnotariellnotariellnotariellformfrei (außer bei Vinkulierung)

Wann ist die GmbH die richtige Wahl?

  • Sie wollen Ihr Privatvermögen schützen, weil Ihr Geschäftsmodell signifikante Haftungsrisiken trägt (Werkverträge, Beratung, Online-Handel, Immobilienprojekte).
  • Sie planen, Kapital aufzunehmen – Banken, Investoren und Förderbanken bevorzugen die GmbH gegenüber UG und Personengesellschaften.
  • Sie wollen Anteile flexibel übertragen – etwa zur Aufnahme von Mitgesellschaftern oder zur Nachfolgeplanung.
  • Sie wollen Gewinne thesaurieren und über die Mutter-GmbH einer Holding-Struktur reinvestieren.

Wann ist eine GmbH & Co. KG vorteilhaft?

Die GmbH & Co. KG verbindet die Haftungsbeschränkung der GmbH (als Komplementärin) mit der steuerlichen Transparenz der Personengesellschaft. Vorteile sind die Möglichkeit, Verluste mit anderen Einkünften der Kommanditisten zu verrechnen, und die fehlende Doppelbesteuerung auf Ausschüttungen. Häufig genutzt von:

  • Familiengesellschaften mit Immobilien- oder Beteiligungsvermögen
  • Kapitalanlagestrukturen (Fondsmodelle)
  • Mittelständischen Unternehmen mit hohem Verlustpotenzial in den Anlaufjahren

Notar Rink berät Sie individuell zur passenden Rechtsform – auch in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

Steuerliche Behandlung der GmbH

Die GmbH ist ein eigenständiges Steuersubjekt. Ihre Gewinne werden auf zwei Ebenen besteuert – das ist gewöhnungsbedürftig, eröffnet aber Gestaltungsspielräume.

Steuern auf Ebene der GmbH

  • Körperschaftsteuer (§ 23 KStG): 15 % auf den steuerlichen Gewinn
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Körperschaftsteuer (effektiv 0,825 %)
  • Gewerbesteuer: Hebesatz × 3,5 % – in Hannover mit einem Hebesatz von 480 % aktuell 16,8 % (Stand: 2024)

In Hannover beläuft sich die Gesamtsteuerbelastung der GmbH auf rund 32 % des steuerlichen Gewinns. Die Gewerbesteuer ist auf Ebene der Gesellschafter teilweise anrechenbar (§ 35 EStG bei natürlichen Personen).

Steuern auf Ebene der Gesellschafter

  • Ausschüttungen an natürliche Personen: 25 % Abgeltungsteuer + Soli (Teileinkünfteverfahren mit 60 % Besteuerung wahlweise möglich, wenn Beteiligung ≥ 25 % oder ≥ 1 % bei Mitarbeit)
  • Ausschüttungen an Holding-GmbH: zu 95 % steuerfrei nach § 8b KStG (effektive Belastung ca. 1,5 %)
  • Verkauf von GmbH-Anteilen: bei natürlichen Personen Teileinkünfteverfahren bei wesentlicher Beteiligung; bei Holding-GmbH 95 % steuerfrei nach § 8b KStG

Geschäftsführergehalt vs. Gewinnausschüttung

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer hat zwei Wege, Geld aus seiner GmbH zu ziehen:

Geschäftsführergehalt: Ist Betriebsausgabe der GmbH (mindert deren Steuerlast) und auf Privatebene normal lohnsteuerpflichtig. Voraussetzung: das Gehalt muss angemessen sein – fremdüblich, vorab schriftlich vereinbart und tatsächlich gezahlt. Sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) mit Nachversteuerung.

Gewinnausschüttung: Wird aus bereits versteuertem Gewinn der GmbH gezahlt und löst auf Gesellschafterebene erneut Steuer aus. Effektiv höhere Gesamtbelastung, aber bei Holding-Strukturen attraktiv.

Eine durchdachte Mischung aus Gehalt, Pensionszusage und Tantieme ist meist steuerlich optimal – die genaue Gestaltung gehört auf den Tisch des Steuerberaters. Notar Rink beurkundet die zugehörigen Anstellungsverträge auf Wunsch direkt im Gründungstermin.

Geschäftsführerverträge und Befugnisse

Mit der Bestellung allein ist es selten getan. In der Praxis empfehlen wir parallel zur Beurkundung der Gründung einen schriftlichen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, der mindestens regelt:

  • Aufgaben und Befugnisse (Geschäftsbereich, Reporting an Gesellschafter)
  • Vergütung: Festgehalt, Tantieme, Sachleistungen (Dienstwagen, Telefon, betriebliche Altersvorsorge)
  • Urlaubs- und Krankheitsregelungen
  • Wettbewerbsverbot während und nach der Tätigkeit (mit oder ohne Karenzentschädigung)
  • Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten
  • Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechte
  • Befreiung von § 181 BGB und Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Geschäfte

Ohne klaren Anstellungsvertrag entstehen oft Konflikte im Streitfall. Das Finanzamt sieht zudem fehlende oder formlose Verträge mit Gesellschafter-Geschäftsführern kritisch – Stichwort vGA.

Wettbewerbsverbote für Gesellschafter

Während der Mitgliedschaft in der GmbH unterliegen Gesellschafter einer Treuepflicht. Daraus folgt regelmäßig ein gesetzliches Wettbewerbsverbot – jedenfalls für geschäftsführende Gesellschafter und solche mit Mehrheitsbeteiligung.

Im Gesellschaftsvertrag kann das Wettbewerbsverbot:

  • auf alle Gesellschafter ausgedehnt werden (auch auf Minderheitsgesellschafter ohne operative Rolle)
  • über die Beteiligung hinaus für 1–2 Jahre nach Ausscheiden festgelegt werden
  • gegen Karenzentschädigung verschärft werden

Umgekehrt kann das Wettbewerbsverbot durch ausdrückliche Zustimmung der Gesellschafter gelockert werden – häufig sinnvoll, wenn ein Gesellschafter ohnehin in einer verwandten Branche tätig ist.

Ein zu weitgehendes Wettbewerbsverbot kann nach § 138 BGB sittenwidrig und damit unwirksam sein. Die Rechtsprechung verlangt eine räumliche, zeitliche und gegenständliche Begrenzung sowie ein berechtigtes Interesse der Gesellschaft.

Gesellschafterdarlehen und Finanzierung der GmbH

Die laufende Finanzierung der GmbH erfolgt typischerweise über drei Quellen:

Stammkapital und Kapitalrücklage Eigenkapital der Gesellschafter, das nicht zurückgezahlt werden darf, ohne in eine Unterbilanz zu geraten (§ 30 GmbHG). Erhöhung möglich durch Kapitalerhöhung – mit notarieller Beurkundung.

Gesellschafterdarlehen Gesellschafter können der GmbH zinslose oder verzinste Darlehen geben. Das ist flexibler als Eigenkapital, hat aber zwei Tücken:

  • In der Insolvenz der GmbH ist das Gesellschafterdarlehen nachrangig (§ 39 InsO) – es wird erst nach allen anderen Gläubigern bedient.
  • Rückzahlungen innerhalb des letzten Jahres vor Insolvenzantrag können vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden (§ 135 InsO).

Bankdarlehen mit Gesellschafterbürgschaft Banken finanzieren neugegründete GmbHs in der Regel nur gegen persönliche Bürgschaften der Gesellschafter – die Haftungsbeschränkung der GmbH wird damit faktisch durchbrochen. Verhandeln Sie hier sehr genau, ob die Bürgschaft befristet, betraglich begrenzt und nach Ablauf einer Bewährungszeit kündbar ist.

Gesellschafterdarlehen sind ein wichtiges Finanzierungsinstrument – aber kein Eigenkapitalersatz. Bei dauerhafter Unterkapitalisierung kann das Finanzamt Zinsen auf das Darlehen als verdeckte Einlage umqualifizieren.

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Pflichten nach der Eintragung der GmbH

Mit der Eintragung im Handelsregister Hannover beginnt für die GmbH der Geschäftsbetrieb – und eine Reihe gesetzlicher Pflichten. Die wichtigsten Aufgaben in den ersten Wochen:

Geschäftskonto auf den Namen der GmbH Das in der Gründungsphase eröffnete Konto wird auf die nun eingetragene GmbH umgestellt. Die Banken in Hannover verlangen dafür den aktuellen Handelsregisterauszug und – bei mehreren Geschäftsführern – die Unterlagen zur Vertretungsregelung.

Gewerbeanmeldung bei der Stadt Hannover Die GmbH muss innerhalb weniger Wochen nach Eintragung ein Gewerbe anmelden – beim Fachbereich Wirtschaft der Landeshauptstadt Hannover (oder bei der jeweiligen Sitzgemeinde im Umland, etwa Langenhagen, Garbsen, Laatzen, Lehrte oder Seelze).

Steuerliche Erfassung beim Finanzamt Innerhalb eines Monats ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt (in der Regel Finanzamt Hannover-Mitte oder Hannover-Nord) elektronisch über ELSTER einzureichen. Die GmbH erhält daraufhin eine Steuernummer und eine USt-IdNr.

Mitgliedschaft in der IHK Hannover oder Handwerkskammer Jede GmbH wird automatisch Pflichtmitglied der IHK Hannover (oder bei handwerklicher Tätigkeit der Handwerkskammer Hannover). Die Kammer erhebt Beiträge nach Gewerbeertrag, kleine Gesellschaften sind in den ersten zwei Jahren weitgehend beitragsbefreit.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit muss die GmbH sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden – auch ohne Mitarbeiter, da der Geschäftsführer selbst unfallversichert sein kann.

Bei Beschäftigten: Betriebsnummer und Sozialversicherung Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, die Mitarbeiter zur Sozialversicherung anmelden und Lohnsteuer abführen.

Laufende Pflichten ab dem ersten Geschäftsjahr

  • Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, ggf. Anhang/Lagebericht)
  • Offenlegung im Bundesanzeiger innerhalb von 12 Monaten nach Geschäftsjahresende
  • Aktuelle Gesellschafterliste beim Handelsregister einreichen
  • Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung sowie ggf. Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Anmeldung jeder Satzungsänderung, Geschäftsführer-Änderung oder Sitzverlegung zum Handelsregister – mit notarieller Beglaubigung
Notar Rink unterstützt Sie nach der Gründung bei allen weiteren notariellen Schritten – Satzungsänderungen, Geschäftsführerwechsel, Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhungen oder Verschmelzungen. Sprechen Sie uns an, wenn sich in Ihrer GmbH etwas ändert.

Achtung: Betrugsbriefe nach der Eintragung

Kurz nach der Eintragung im Handelsregister erhalten frisch gegründete GmbHs regelmäßig täuschend echt wirkende Rechnungen oder Mahnungen für angebliche Eintragungen in „Unternehmensregister", „Handelsverzeichnisse" oder „Online-Branchenbücher". Diese Schreiben:

  • imitieren oft das Layout offizieller Behörden
  • verlangen Beträge zwischen 200 € und 1.500 €
  • enthalten in Fußnoten oder Kleingedrucktem den Hinweis, dass es sich um ein privates Angebot handelt
Echte Rechnungen des Amtsgerichts Hannover oder der Justizkasse kommen ausschließlich auf amtlichem Briefkopf und enthalten ein Aktenzeichen Ihres Registerverfahrens. Im Zweifel: nicht zahlen, an uns weiterleiten – wir prüfen kurzfristig.

Häufige Folgegestaltungen nach der Gründung

Sie möchten eine GmbH in Hannover gründen? Vereinbaren Sie direkt einen Termin oder senden Sie uns Ihre Eckdaten – wir erstellen Ihnen einen passenden Satzungsentwurf.

Häufige gestellte Fragen