UG (haftungsbeschränkt)
Um Gesellschaftsgründern den Einstieg in die Welt der GmbH zu erleichtern, hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eingeführt (UG). Dabei handelt es sich um eine Art Mini-GmbH, für die im Prinzip das GmbH-Recht gilt, aber mit ein paar Besonderheiten: Das Stammkapital darf kleiner sein als 25.000 EUR (mindestens 1 EUR). Es kann nur durch Geldeinlagen erbracht werden, Sacheinlagen sind ausgeschlossen. Solange das Stammkapital weniger als 25.000 EUR beträgt, muss die Firma der Unternehmergesellschaft statt „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder „GmbH“ den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten und ein Viertel des (ggf. durch einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten) Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden. Die UG ermöglicht zwar einen kostengünstigen Zugang zu einer Kapitalgesellschaft. Der anschließende Weg von der UG zur GmbH ist aber überraschend beschwerlich und teuer. Wer plant, aus seiner Unternehmergesellschaft später eine GmbH zu machen, sollte daher lieber gleich eine richtige GmbH gründen.