Unternehmen und Gesellschaften

Notarkosten & Leistungen

Gründung, Beschlussfassung, Handelsregisteranmeldungen, Anteilsübertragungen, Unternehmenskauf, Umwandlung.

Zusammengefasst

Die Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger.

Beratung ist inklusive
Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil für Sie: Beratung und Entwurf sind in der Beurkundungsgebühr enthalten – unabhängig von Schwierigkeit, Aufwand oder Anzahl der Termine.
Soziales Gebührensystem
Das GNotKG ist sorgfältig austariert. Viele Amtstätigkeiten erfolgen ohne kostendeckende Gebühr – so bleibt der Zugang zu notarieller Beratung für jedermann gewährleistet.

Beispielrechnung

Grundlage: Geschäftswert 60.000 €

Art der KostenGebühr
Beurkundungsgebühr
KV GNotKG
384,00 €
Entwurf/Prüfung
KV GNotKG
96,00 €
Auslagen pauschal
Nr. 32014 KV
20,00 €
Gesamtkosten500,00 €
Werte können abweichen. Es handelt sich um ein Beispiel.

Häufige Fragen

Sind Beratung und Entwurf in der Gebühr enthalten?
Ja. Die Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten – unabhängig von Schwierigkeit, Aufwand oder Anzahl der Besprechungstermine.
Warum ist das Gebührensystem sozial?
Das GNotKG ist wertorientiert und austariert. Viele Amtstätigkeiten werden ohne kostendeckende Gebühr durchgeführt – so bleibt der Zugang zu notarieller Beratung für jedermann gewährleistet.