Unternehmen und Gesellschaften
Notarkosten & Leistungen
Gründung, Beschlussfassung, Handelsregisteranmeldungen, Anteilsübertragungen, Unternehmenskauf, Umwandlung.
Zusammengefasst
Die Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger.
- Beratung ist inklusive
- Das notarielle Kostenrecht hat einen weiteren Vorteil für Sie: Beratung und Entwurf sind in der Beurkundungsgebühr enthalten – unabhängig von Schwierigkeit, Aufwand oder Anzahl der Termine.
- Soziales Gebührensystem
- Das GNotKG ist sorgfältig austariert. Viele Amtstätigkeiten erfolgen ohne kostendeckende Gebühr – so bleibt der Zugang zu notarieller Beratung für jedermann gewährleistet.
Beispielrechnung
Grundlage: Geschäftswert 60.000 €
| Art der Kosten | Gebühr | 
|---|---|
| Beurkundungsgebühr KV GNotKG | 384,00 € | 
| Entwurf/Prüfung KV GNotKG | 96,00 € | 
| Auslagen pauschal Nr. 32014 KV | 20,00 € | 
| Gesamtkosten | 500,00 € | 
Werte können abweichen. Es handelt sich um ein Beispiel.
Häufige Fragen
Sind Beratung und Entwurf in der Gebühr enthalten?
Ja. Die Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten – unabhängig von Schwierigkeit, Aufwand oder Anzahl der Besprechungstermine.
Warum ist das Gebührensystem sozial?
Das GNotKG ist wertorientiert und austariert. Viele Amtstätigkeiten werden ohne kostendeckende Gebühr durchgeführt – so bleibt der Zugang zu notarieller Beratung für jedermann gewährleistet.