Abwicklung von Ankauf bis zur Aufteilung
Wir beurkunden den Ankauf des Baugrundstücks, die Grundschulden für Ihre Finanzierung, die Teilungserklärung zur Aufteilung in Wohnungseigentum, die Baubeschreibung und schließlich den Verkauf der einzelnen Wohneinheiten an Ihre Kunden.
Beurkundung der Baubeschreibung
Wenn Sie es sich und Ihren Käufern ersparen möchten, dass die Baubeschreibung bei jedem einzelnen Kaufvertrag mit vorgelesen werden muss, errichten wir für die Baubeschreibung eine separate Urkunde, auf die dann in jedem Kaufvertrag verwiesen wird.
Einhaltung des Verbraucherschutzrechts
Wir stellen sicher, dass die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung und des Verbraucherschutzrechts sowie alle anderen gesetzlichen Bestimmungen bei der Vertragsgestaltung beachtet werden.
Da Sie als Bauträger Unternehmer sind, dürfen Kaufverträge, die Sie als Käufer oder Verkäufer mit Verbrauchern schließen, immer erst zwei Wochen, nachdem der Verbraucher vom Notar den Entwurf des Vertragstextes erhalten hat, beurkundet werden. Die Versendung des Entwurfs muss zwingend durch den Notar erfolgen. Es reicht nicht, dass Sie dem Verbraucher den Vertragsentwurf zur Verfügung stellen.