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Erbschein beantragen in Hannover

Erbschein beim Notar beantragen – Kosten nach Nachlasswert, Ablauf, Dauer, Unterlagen. Alleinerbschein, gemeinschaftlicher Erbschein, Teilerbschein oder besser ein notarielles Testament? Notar Rink Hannover.

6 Min. LesezeitAktualisiert am 20. Oktober 2018
Erbschein beantragen in Hannover

Der Erbschein ist die amtliche Bescheinigung Ihrer Erbenstellung. Banken, Grundbuchämter, Versicherungen und Rentenkassen verlangen ihn, bevor sie Auszahlungen freigeben oder Eigentum umschreiben. Diese Seite erklärt, wann Sie einen Erbschein brauchen, wie der Ablauf ist, was er kostet – und wann es günstigere Alternativen gibt.

Praxistipp

Kurz vorweg: Wenn der Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat, brauchen Sie im Umgang mit Grundbuchamt und den meisten Banken keinen Erbschein. Nur bei handschriftlichem Testament oder gesetzlicher Erbfolge ist er in der Regel erforderlich.

Ihr Weg zum Erbschein

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Situation wählen

Fünf typische Konstellationen mit passender Unterlagen-Checkliste – direkt unten.

2

Online-Formular ausfüllen

Sie übermitteln uns die Eckdaten digital. Wir prüfen die Erbfolge und bereiten den Antrag vor.

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Termin & Einreichung

30-Minuten-Termin zur Unterzeichnung. Wir reichen den Antrag beim Nachlassgericht ein.

Welche Unterlagen brauchen wir – je nach Situation

Je nach Erbfall unterscheiden sich die Nachweise, die dem Nachlassgericht vorgelegt werden müssen. Wählen Sie die passende Konstellation:

Wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert, ergibt sich die Erbfolge aus dem Verwandtschaftsverhältnis. Das Nachlassgericht braucht lückenlose Nachweise über die familiäre Zuordnung.

Immer erforderlich

  • Sterbeurkunde: des Erblassers (Original oder beglaubigte Abschrift)
  • Personalausweis oder Reisepass: des Antragstellers
  • Angaben zum Nachlasswert: Vermögen und Verbindlichkeiten (Grundstücke, Konten, Wertpapiere, Kredite)

Erbe: Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner

  • Heiratsurkunde: oder Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Güterstands-Nachweis: Ehevertrag – wichtig für die Erbquote
  • Geburtsurkunden aller Kinder: auch der nicht antragstellenden

Erbe: Kind des Erblassers

  • Eigene Geburtsurkunde: weist die Abstammung nach
  • Sterbeurkunden vorverstorbener Geschwister: wenn diese Kinder hinterlassen haben
  • Heiratsurkunde des Erblassers: und ggf. Sterbe-/Scheidungsurkunde des Ehegatten

Erbe: Elternteil oder Geschwister

  • Eigene Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunden vorverstorbener Erben: Kinder, Ehegatten
  • Familienbuch: oder vergleichbarer Auszug zur lückenlosen Darstellung

Angaben zum Erbfall übermitteln

Füllen Sie das Online-Formular aus – wir bereiten den Erbscheinsantrag anhand Ihrer Angaben vor, damit der Termin bei uns kurz und zielgerichtet abläuft.

Zum Online-Formular

Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online einen Termin zur Unterzeichnung des vorbereiteten Antrags – bringen Sie die Unterlagen aus der Checkliste mit.

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Wann brauche ich einen Erbschein?

Ein Erbschein ist immer dann sinnvoll oder nötig, wenn Sie Ihre Erbenstellung gegenüber Dritten belastbar nachweisen müssen:

  • Grundbuchamt – zur Umschreibung eines geerbten Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, sofern kein notarielles Testament vorliegt.
  • Banken und Sparkassen – für die Freigabe von Konten und Depots des Erblassers.
  • Versicherungen – bei Auszahlung von Leistungen aus Lebens- oder Rentenversicherungen ohne Bezugsberechtigten.
  • Deutsche Rentenversicherung – für Nachzahlungen von Renten.
  • Registergerichte – bei geerbten GmbH-Anteilen oder Aktien.
  • Behörden im In- und Ausland – zum Nachweis der Erbenstellung.

Wann Sie keinen Erbschein brauchen

  • Notarielles Testament oder Erbvertrag: Das eröffnete Testament (mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll) wird von nahezu allen Stellen als Erbnachweis anerkannt.
  • Bank-Vollmacht über den Tod hinaus: Wenn der Erblasser Sie zu Lebzeiten mit einer Vollmacht ausgestattet hat, die auch über den Tod hinaus wirkt, benötigen Sie für die Bankabwicklung keinen Erbschein.
  • Kleine Bankguthaben: Manche Banken verzichten bei geringen Salden (typischerweise unter 5.000 €) auf den Erbschein.

Für die häufigste teure Konstellation – der geerbten Immobilie – haben wir eine eigene Seite zum Verkauf einer geerbten Immobilie.

Die Arten des Erbscheins

Ein Alleinerbschein wird ausgestellt, wenn ein einziger Erbe die gesamte Erbschaft angetreten hat – etwa der überlebende Ehegatte bei einem Berliner Testament oder das einzige Kind bei gesetzlicher Erbfolge ohne Ehegatten.

Der Antragsteller ist der Erbe selbst, er muss persönlich zum Notartermin erscheinen und die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Ablauf beim Notar

  1. Vorgespräch – wir klären, welche Art von Erbschein passt (Allein-, Teil- oder gemeinschaftlicher Erbschein), welche Erbfolge einschlägig ist und welche Unterlagen wir brauchen.
  2. Unterlagen sammeln – Sie bringen die im Kasten oben genannten Dokumente zum Termin mit, wir prüfen sie auf Vollständigkeit.
  3. Beurkundungstermin – wir nehmen den Antrag zu Protokoll und Sie geben die eidesstattliche Versicherung ab. Dauer typischerweise 30 bis 60 Minuten.
  4. Einreichung – wir reichen den Antrag samt Unterlagen elektronisch beim zuständigen Nachlassgericht ein.
  5. Prüfung durch das Nachlassgericht – bei Erbengemeinschaften werden die übrigen Miterben angehört, das Gericht prüft die Erbfolge und stellt den Erbschein aus.
  6. Erhalt des Erbscheins – üblicherweise per Post an den Antragsteller. Wir informieren Sie, sobald der Erbschein erteilt ist.

Was kostet ein Erbschein? Beispielrechnung

Alle Beträge gerundet, netto zzgl. MwSt auf den Notaranteil (die Gerichtsgebühr ist umsatzsteuerfrei). Grundlage: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Nachlasswert 100.000 €

  • Notarielle Aufnahme des Antrags: ca. 273 €
  • Gerichtsgebühr Nachlassgericht: ca. 273 €
  • Gesamt: ca. 546 € zzgl. MwSt auf den Notaranteil

Nachlasswert 250.000 €

  • Notarielle Aufnahme: ca. 535 €
  • Gerichtsgebühr: ca. 535 €
  • Gesamt: ca. 1.070 € zzgl. MwSt

Nachlasswert 500.000 €

  • Notarielle Aufnahme: ca. 935 €
  • Gerichtsgebühr: ca. 935 €
  • Gesamt: ca. 1.870 € zzgl. MwSt

Nachlasswert 1.000.000 €

  • Notarielle Aufnahme: ca. 1.835 €
  • Gerichtsgebühr: ca. 1.835 €
  • Gesamt: ca. 3.670 € zzgl. MwSt

Alternativen zum Erbschein

  • Notarielles Testament oder Erbvertrag: Ersetzt den Erbschein bei Grundbuchamt und den meisten Banken. Einmalige Kosten bei der Errichtung, dafür entfällt später der Erbschein.
  • Bank-Vollmacht über den Tod hinaus: Für die Bankabwicklung ausreichend, ändert aber nichts am Grundbuch oder bei Behörden.
  • Europäisches Nachlasszeugnis: Wenn Auslandsbezug besteht.

Typische Fallstricke

Zuständigkeit des Nachlassgerichts: Zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wir stellen den Antrag beim richtigen Gericht – ein falsch adressierter Antrag verzögert die Bearbeitung um Wochen.

Erbausschlagung noch möglich? Die Frist zur Ausschlagung beträgt sechs Wochen ab Kenntnis der Erbenstellung (§ 1944 BGB). Wer einen Erbschein beantragt, gibt damit konkludent zu erkennen, die Erbschaft angenommen zu haben. Bei überschuldetem Nachlass ist die Erbausschlagung die richtige Reaktion – nicht der Erbscheinsantrag.

Nachlasswert korrekt angeben: Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert. Zu niedrige Angaben werden vom Nachlassgericht geprüft und ggf. korrigiert – nachträgliche Nachforderungen sind unangenehm.

Falsche eidesstattliche Versicherung: Wer bewusst falsche Angaben macht, macht sich strafbar (§ 156 StGB). Bei Unsicherheiten über die Erbfolge klären wir vor der Beurkundung – lieber eine Stunde länger vorbereiten als später Probleme.

Mehrere Testamente: Wenn nach dem Erbfall mehrere Testamente auftauchen, ist die Prüfung anspruchsvoll. Das jüngste widerruft in der Regel die älteren, aber Ausnahmen (Berliner Testament nach dem Tod des Erstversterbenden, Erbverträge) sind zu beachten.

Häufige gestellte Fragen