Grundbuch & Immobilien

Wir bereiten Auflassungen, Grundschulden, Dienstbarkeiten und Löschungen vor und kommunizieren mit dem zuständigen Amtsgericht Grundbuchamt. Bitte beachten Sie: Der Begriff „Grundbuchbezirk“ wird in allen Urkunden korrekt geführt; Gerichte werden mit vollständiger Bezeichnung „Amtsgericht [Name]“ benannt.

Benötigte Unterlagen (Auszug)