Einen Immobilienkaufvertrag schließt man nicht allzu häufig ab. Für die meisten Käufer ist es das erste Mal. Und der Verkäufer hat oft auch nicht viel mehr Erfahrung. Dabei geht es um einiges. Für viele Käufer ist der Kaufpreis die größte Investition ihres Lebens. Da sollte man besser alles richtig machen. Ein Grundstückskaufvertrag unterliegt anderen Regeln als ein Kaufvertrag über bewegliche Sachen. Der Notar kennt diese Regeln und sorgt dafür, dass alle Formalien beachtet werden.
Muss ein Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden?
Ein Immobilienkaufvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.
Die Kaufvertragsurkunde muss alle Absprachen enthalten, von denen der Kaufvertrag nach dem Willen der Vertragsparteien abhängen soll. Der Kaufgegenstand ist eindeutig zu bezeichnen. Der Kaufpreis und alle sonstigen Gegenleistungen müssen richtig angegeben werden.
Sonst ist der Kaufvertrag unvollständig beurkundet und damit unwirksam.