Warum ist eine ehebdingte Zuwendung sinnvoll?
Die Gründe können vielfältig sein, zum Beispiel:
- Der andere Ehepartner hat zu den Anschaffungskosten beigetragen.
- Der Kredit wurde gemeinsam abbezahlt.
In anderen Fällen kann es sinnvoll sein, die Wohnung oder das Haus auf nur einen Ehepartner zu übertragen. Dies kann aus folgenden Gründen sinnvoll sein:
- Unternehmerrische Risiken eines Ehepartners (z.B. Selbstständigkeit).
- Pflichtteilsansprüche einseitiger Kinder.
- Lebzeitige Übertragung kann zu einer Reduzierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer führen.
Ist eine vermögensverwaltende Gesellschaft sinnvoll?
Vielleicht ist auch die Einbringung von Vermögenswerten in eine aus den Ehepartnern und womöglich den gemeinschaftlichen Kindern bestehende, vermögensverwaltende Personengesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Kommanditgesellschaft) für Sie empfehlenswert.
Rechte für den Übertragenden
Der Veräußerer kann sich einzelne Rechte vorbehalten. So ist denkbar, dass er sich ein Nießbrauch, ein Wohnrecht oder ein für bestimmte Gründe geltendes Rückforderungsrecht im Grundbuch eintragen lässt.
Güterrechtliche und erbrechtliche Folgen
Bei dieser Gestaltung sind sowohl die güterrechtlichen Regelungen und das Erbrecht zu berücksichtigen. In manchen Fällen ist es sinnvoll, den Ehevertrag, Testament oder den Erbvertrag anzupassen.